Steuergestaltung

Bei der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse oder Steuererklärungen werden die Zahlen und Fakten 
der Vergangenheit ohne Wenn und Aber aufbereitet.
 
Für eine solide Unternehmensentwicklung ist es darüber hinaus notwendig und hilfreich, aktuelle betriebswirtschaftliche Daten verfügbar zu haben. Hierbei sind wir Ihnen mit kontinuierlicher Beratungstätigkeit und zeitnahen Auswertungen behilflich.
 
In die Zukunft können wir natürlich nicht schauen, aber unterstützen Sie gerne aktiv 
mit der Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplanungen. 

Wir entwickeln fundierte Konzepte und zeigen Alternativen auf – der solide Ausgangspunkt für Ihre strategischen Entscheidungen. 

  • Erarbeitung von Konzepten für Gründungen
  • ... für Umstrukturierungen oder Nachfolgeregelungen
  • Erstellung von Analysen und Berechnungen
  • Betrachtung der verschiedenen möglichen Rechtsformen
  • Gesamtbetrachtung aller anfallenden Steuern
  • Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen
  • u. v. m. – für Firmen, Einzelunternehmen, Firmengruppen, Kapital- und Personengesellschaften

Aktuelle Meldungen

13. März 2024

Hausverkauf binnen Zehnjahresfrist: Überlassung an Elternteil ist keine Selbstnutzung

13. März 2024

Privates Veräußerungsgeschäft: Nutzungsüberlassung an geschiedenen Ehegatten ist keine Selbstnutzung

13. März 2024

EuGH-Rechtsprechung übernommen: Ort der sonstigen Leistung bei Schadensregulierung

13. März 2024

Gastronomie: Entgeltaufteilung nach der "Food-and-Paper"-Methode zulässig

13. März 2024

Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung der Rückgängigmachung eines Anteilserwerbs

13. März 2024

Hauseigentümer trennt Gartenteilstück ab: Veräußerung innerhalb Spekulationsfrist ist steuerpflichtig

13. März 2024

Ministerium gibt Hinweise: Besondere Pflichten für Zahlungsdienstleister

13. März 2024

Niedriglohnsektor: So viel Mindestlohn wird 2024 gezahlt

13. März 2024

Statistik zu Lohnsteuer-Außenprüfungen: 2,64 % der Arbeitgeber wurden im Jahr 2022 geprüft

13. März 2024

Veräußerung von Mitunternehmeranteilen: Earn-out-Zahlungen sind erst bei Zufluss zu versteuern

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