Aktuelles

Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer

Die Frage, ob ein Unternehmen zur Industrie- und Handelskammer gehört und beitragspflichtig ist, richtet sich danach, ob es zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Dabei kommt es allein darauf an, ob dem Grunde nach Gewerbesteuerpflicht besteht. Setzt das Finanzamt einen Gewerbesteuermessbetrag von 0 € fest, enthält dies die für die IHK verbindliche Feststellung, dass ein Unternehmen zur Gewerbesteuer veranlagt ist. Es sind dann Beiträge zu entrichten. (Oberverwaltungsgericht Koblenz).

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