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Zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs

Eltern setzten ihre Tochter durch gemeinschaftliches Testament als Schlusserbin ein. Diese stundete daraufhin nach dem Tode des Vaters den ihr gegenüber der überlebenden Mutter zustehenden Pflichtteilsanspruch bis zu deren Tod. Die zinslose Stundung eines nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs stellt keine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung dar, hat der Bundesfinanzhof entschieden.

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