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Windkraftanlagen: Verkabelung und Zuweg als selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter

Die Verkabelung und die Zuwegung einer Windkraftanlage sind jeweils eigenständige Wirtschaftsgüter. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer entspricht der der Windkraftanlage. Sie beträgt nach der derzeitigen amtlichen AfA-Tabelle damit ebenfalls 16 Jahre. (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht)

Demgegenüber gelten nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts für die Windkraftanlage und die anderen Wirtschaftsgüter eigenständige (unterschiedliche) Abschreibungszeiten.

Gegen beide Urteile wurde Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.

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