Aktuelles

Verwaltungserlass für Heilberufe und Krankenhäuser

Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist die Regelung zur Umsatzsteuerbefreiung von Heilberufen neu gefasst worden. Sie gilt nun für ambulante wie auch stationäre Leistungen, die der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Die Finanzverwaltung erläutert in einem umfangreichen Schreiben Einzelheiten, u.a. Folgendes:

  • Heilbehandlungen durch Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Hebammen. Angehörige ähnlicher heilberuflicher Tätigkeiten,

  • Rechtsform der Unternehmen,

  • Krankenhausbehandlungen: Begünstigte Betriebe (Krankenhäuser, Zentren für ärztliche Heilbehandlung, Einrichtungen von klinischen Chemikern und Laborärzten, Medizinische Versorgungszentren, Vorsorge-und Rehabilitationseinrichtungen u.a.),

  • Leistungen von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch (Managementgesellschaften),

  • Praxis- und Apparategemeinschaften.

Das Schreiben gilt für Leistungen, die ab dem 1.1.2009 erbracht werden und ersetzt frühere Schreiben.

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