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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wurde für das Jahr 2009 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für Betriebe, die in diesem Jahr mit der Kurzarbeit begonnen haben. Für das Jahr 2010 würde an sich nach der gesetzlichen Regelung die Bezugsfrist nur sechs Monate betragen. Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, die Bezugsfrist auf 18 Monate zu verlängern. Diese Regelung gilt nur für Betriebe, die im Jahr 2010 mit Kurzarbeit beginnen.

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