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Unwetterschäden: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen

Orkanartige Stürme und Hochwasser verursachen in Deutschland regelmäßig hohe Schäden. Für die Wiederbeschaffung von Hausrat und Gebäudereparaturen müssen Betroffene häufig hohe Summen aufwenden.

Ein kleiner Trost: Kosten infolge von Unwetterschäden lassen sich als außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung absetzen, sofern sie nicht von einer Versicherung übernommen werden. Damit das Finanzamt mitspielt, müssen die Aufwendungen jedoch notwendig und existentiell sein bzw. sich in einem angemessenen Rahmen bewegen. Abgesetzt werden können unter anderem die selbstgetragenen Kosten für Aufräumarbeiten, die Reparatur des Wohngebäudes sowie die Neuanschaffung von Möbeln, Hausrat und Kleidung. Die Kosten dürfen den Wert der verlorenen Gegenstände aber nicht übersteigen. Aufwendungen für Vermögensgegenstände wie Schmuck oder Gemälde werden vom Fiskus zudem nicht berücksichtigt.

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