Aktuelles

Umweltprämie mindert nicht das Entgelt für Neuwagen

Beim Kauf eines Neu- bzw. Jahreswagen erhalten Käufer unter bestimmten Voraussetzungen eine Umweltprämie (Abwrackprämie) in Höhe von 2.500 €, wenn sie ihr Altfahrzeug (Erstzulassung vor mehr als 9 Jahren) verschrotten lassen. Die Käufer treten im Zusammenhang mit der Beantragung der Umweltprämie häufig den Zahlungsanspruch an den Autohändler ab. Das Bayerische Landesamt für Steuern weist hierzu darauf hin, dass sich durch die Abtretung das umsatzsteuerliche Entgelt für das Neufahrzeug nicht mindert. Die an den Autohändler direkt gezahlte Umweltprämie ist vielmehr ein Teil des Gesamtentgeltes, das über einen abgekürzten Zahlungsweg entrichtet wird.

Mandanteninformationen abonnieren

Sie erhalten unverbindlich aktuelle Informationen zu Steuern und Recht