Aktuelles

Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben - Einkommensteuer

Das nun verabschiedete Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben enthält unter anderem folgende Änderungen:

Der Freibetrag für den Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers oder an speziellen Fonds in Höhe von 360 € pro Kalenderjahr wird nun auch gewährt bei Entgeltumwandung (rückwirkend zum 2.4.2009). Bisher musste der Vorteil zusätzlich zum bereits geschuldeten Lohn gewährt werden.

Degressive Abschreibung kann nun auch für Gebäude in Anspruch genommen werden, die in einem anderen Staat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen sind. (für noch offene Fälle). Hinweis: Die degressive Gebäude-AfA gibt es nur noch in bestimmten Altfällen.

Die Förderung nach der sog. Riesterrente können nun Personen beanspruchen, die in einer inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder Anspruch auf inländische Beamtenversorgung haben. Auf die unbeschränkte Steuerpflicht (Wohnsitz im Inland) kommt es nicht mehr an.

Die Verwendung eines Riestervertrages zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (sog. "Wohnriester") ist nun auch möglich, wenn das Wohneigentum in einem anderen Staat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums gelegen ist. Es muss sich aber nach wie vor um die Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen handeln, Ferienwohnungen sind nicht begünstigt.

Der Abzug als Sonderausgabe wird auch für Spenden an Empfänger, die in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind, gewährt. Die Spendenempfänger müssen u.a. die Voraussetzungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen. (in allen noch offenen Fällen)

Leibrenten ausländischer Zahlstellen (z.B. aus Altersvorsorgeverträgen, Pensionsfonds, Pensionskassen, Direktversicherungen) unterliegen der beschränkten Steuerpflicht, wenn sie ganz oder teilweise mit Beiträgen finanziert wurden, die im Inland als Sonderausgaben absetzbar waren.

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