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Steuerfreie Veranstaltung von Wochenmärkten

Ein Veranstalter überließ Händlern Standplätze auf Wochenmärkten, stellte ihnen Strom zur Verfügung und übernahm die Reinigung des Platzes. Nach einem Urteil des Hessischen Finanzgerichts ist die Überlassung der Flächen die Hauptleistung, die umsatzsteuerbefreit ist. Die weiteren Leistungen sind unselbständige Nebenleistungen, die wie die Hauptleistung ebenfalls steuerbefreit sind. Die Finanzverwaltung hatte gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der Bundesfinanzhof hat nun die Auffassung des Finanzgerichts bestätigt.

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