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Scheinrenditen aus Schneeballsystem sind zu versteuern

Ein Ehepaar beteiligte sich mit 200.000 DM an einer Geldanlage, die sich letztlich als sog. Schneeballsystem entpuppte. In den Jahren 1992 bis 1997 erhielt das Ehepaar aus der Anlage tatsächliche Auszahlungen (Zinsen) in Höhe von ca. 195.000 DM sowie lediglich gutgeschriebene und sofort wiederangelegte Erträge in Höhe von 176.960 DM.

Der Bundesfinanzhof hatte darüber zu entscheiden, ob neben den tatsächlich ausgezahlten Zinsen auch die lediglich gutgeschriebenen und wiederangelegten Zinsen zu versteuern sind. Dies ist nach Auffassung des Gerichts der Fall. Einkünfte aus Kapitalvermögen liegen selbst dann vor, wenn ein Anleger aus dem Kapital anderer getäuschter Anleger (oder gar aus seinem eigenen Anlagekapital) eine "Scheinrendite" erhält. Ob die "Scheinrendite" dem Anleger zugeflossen ist, hängt lediglich davon ab, ob im konkreten Einzelfall eine Auszahlung hätte erreicht werden können. Aus der Ablehnung eines sofortigen Auszahlungswunsches und Verhandlungen über andere Zahlungsmodalitäten kann allerdings auf fehlende Zahlungsbereitschaft geschlossen werden. In einem derartigen Fall wären dann keine Einkünfte zu versteuern.

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