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Privatnutzung des Dienstwagens während lang dauernder Arbeitsunfähigkeit

Darf ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen privat nutzen, stellt dies einen geldwerten Vorteil und Sachbezug dar. Der Arbeitnehmer kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen, wenn ihm der Arbeitgeber das Fahrzeug vertragswidrig entzieht.

Ein derartiger Fall liegt jedoch nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist und der Entgeltfortzahlungsanspruch endet. Der Arbeitgeber kann dann die Herausgabe des Dienstwagens für die weitere Dauer der Arbeitsunfähigkeit verlangen, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen ist. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Danach ist die Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung. Sie ist steuer- und abgabenpflichtiger Teil des geschuldeten Arbeitsentgelts und damit Teil der Arbeitsvergütung. Sie wird regelmäßig nur so lange geschuldet, wie der Arbeitgeber überhaupt Arbeitsentgelt zu zahlen hat.

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