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Pflegeberufe: Neuer Verwaltungserlass

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde die Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen neu geregelt. Die Finanzverwaltung hat nun in einem umfangreichen Schreiben hierzu Stellung genommen, u.a. zu Folgendem:

  • Umfang der Steuerbefreiung: Hilfsbedürftige Personen, Betreuungs- und Pflegeleistungen,

  • begünstigte Leistungen: Haushaltsdienstleistungen, Leistungen der häuslichen Pflege, Leistungen der Altenheime, Pflegeheime und Altenwohnheime, Leistungen der Integrationsfachdienste und Werkstätten für Behinderte, niedrigschwellige Betreuungsangebote, Sozialhilfeleistungen, interdisziplinäre Frühförderstellen, sonstige Betreuungs- oder Pflegeleistungen,

  • Beschränkung der Steuerbefreiung,

  • Einrichtungen, die nach altem Recht steuerfreie Leistungen erbracht haben,

  • Nachweise,

  • eng mit Betreuungs- und Pflegeleistungen verbundene Umsätze.

Die Neuregelung gilt für Leistungen, die ab dem 1.1.2009 erbracht werden. Für Leistungen, die bis zum 31.12.2009 erbracht werden, kann sich ein Unternehmer für die Umsatzsteuerbefreiung auf das bis zum 31.12.2008 geltende Recht berufen.

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