Aktuelles
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Gaststätten)
Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):