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Keine Pflicht des Mieters zur Erstattung der Nutzerwechselgebühr

Beim Auszug eines Mieters aus einer Wohnung vor Ablauf der Abrechnungsperiode können Kosten für die Zwischenabrechnung verbrauchsabhängiger Betriebskosten oder Ablesungen des Abrechnungsunternehmens anfallen. Diese Aufwendungen zählen zu den Verwaltungskosten, die der Vermieter (Eigentümer) zu tragen hat. Er kann sie aufgrund der üblichen Nebenkostenregelungen weder vom Mieter noch vom Nachmieter ersetzt verlangen. Vermieter und Mieter können jedoch eine andere Regelung treffen, wonach der Mieter diese einmaligen Kosten zu übernehmen hat. (Bundesgerichtshof)

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