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Kein Recht auf Zigarettenpause

Arbeitnehmer haben weder einen Anspruch auf eine zusätzliche Zigarettenpause, noch auf einen Raucherraum, hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Eine Raucherpause ist demnach keine zulässige Arbeitsunterbrechung wie zum Beispiel der Gang zur Toilette oder der Kaffee im Büro. Das Urteil betraf einen Beschäftigten der Stadt Köln, der sich erfolglos gegen die Regelungen zum Nichtraucherschutz wandte.

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