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Instandsetzungskosten während der Selbstnutzung

Die Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten an einer Wohnung, die der Eigentümer während der Zeit der Selbstnutzung durchführt, können grundsätzlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit einer geplanten Vermietung der Wohnung stehen. (Bundesfinanzhof)

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