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Hofladen als Gewerbebetrieb

Der Hofladen eines Landwirts kann als selbständiger Gewerbebetrieb zu beurteilen sein, wenn darin neben eigenen Produkten auch Fremdprodukte verkauft werden. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung hierzu überarbeitet. Danach ist ein Hofladen dann gewerblich, wenn der Nettoumsatz mit Fremdprodukten aller Art nachhaltig ein Drittel des Nettogesamtumsatzes oder den Höchstbetrag von 51.500 € übersteigt. Wird eine dieser Grenzen drei Jahre in Folge überschritten, führt die gesamte Verkaufstätigkeit im Hofladen einschließlich des Verkaufs von Eigenprodukten ab dem vierten Jahr zu gewerblichen Einkünften. Daneben verbleibt es aber bei landwirtschaftlichen Einkünften, soweit der Landwirt eigenerzeugte Produkte ab Hof in nicht eigens hergerichteten Räumen an Dritte verkauft.

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