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Haushaltsnahe Beschäftigungen: Erstmalige Gartengestaltung

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen wird für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in einem Haushalt gewährt. Dabei kann es sich auch um Gartenarbeiten handeln. Nicht begünstigt ist jedoch die erstmalige Herstellung einer Gartenanlage. Die Aufwendungen für Erd- und Pflanzarbeiten für die Errichtung einer Stützmauer werden steuerlich nicht berücksichtigt. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz)

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