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Handelsvertreterausgleich ist gewerbesteuerpflichtig

Der Ausgleichsbetrag, den ein Handelsvertreter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses von dem Unternehmer erhält, ist gewerbesteuerpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sie mit der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes des Handelsvertreters zusammenfällt, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Er hat damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.

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