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Grundstückslieferungen: Wie lange der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung widerrufen werden kann

Um eine Doppelbesteuerung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer zu vermeiden, existiert im Umsatzsteuergesetz (UStG) eine Steuerbefreiung für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen. Danach kann die Lieferung von Gebäuden und dem dazugehörigen Grund und Boden ohne Umsatzsteuer erfolgen. Im UStG besteht aber zugleich die Möglichkeit, auf die Steuerbefreiung zu verzichten, wenn der Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird.

In einem neuen Beschluss hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung widerrufen werden kann, solange die Steuerfestsetzung für das Jahr der Leistungserbringung noch anfechtbar oder aufgrund eines Vorbehalts der Nachprüfung noch änderbar ist. Zwar ist im UStG geregelt, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur in dem der Grundstückslieferung zugrundeliegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann, so dass eine spätere Option hin zur Steuerpflicht in einer nachfolgenden Fassung des Vertrags ausgeschlossen ist. Diese Regelung betrifft nach Gerichtsmeinung aber nicht den Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 01/2022)

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