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Geschäftsführerdienstvertrag beendet Arbeitsvertrag

Wird ein Angestellter einer GmbH zum Geschäftsführer bestellt und mit ihm ein neuer schriftlicher Dienstvertrag über die Geschäftsführung abgeschlossen, wird damit zugleich der bisherige Arbeitsvertrag aufgehoben, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der bisherige Arbeitsvertrag besteht daher nicht als ruhender Vertrag fort. Dies hat zur Folge, dass die Rechte aus dem ursprünglichen Arbeitsvertrag nicht wieder aufleben, wenn der Dienstvertrag über die Geschäftsführung endet oder aufgehoben wird. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht nun erneut bestätigt.

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