Freiwilligkeitsvorbehalt für Weihnachtsgeld
Zahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang Weihnachtsgeld, ohne eine Bindung für die Zukunft auszuschließen, kann der Arbeitnehmer daraus folgern, der Arbeitgeber wolle sich dauerhaft binden. Der Arbeitnehmer kann daher auch für die Zukunft Weihnachtsgeld verlangen. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Bindung für die Zukunft durch einen entsprechenden Vorbehalt ausschließen. Eine unklare Klausel im Arbeitsvertrag genügt dazu nicht, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Das Urteil betraf einen Arbeitgeber, der mehrere Jahre Weihnachtsgeld ohne Vorbehalt gezahlt hatte. Der Arbeitsvertrag eines Angestellten enthielt jedoch folgende Klausel:"Soweit der Arbeitgeber gesetzlich oder durch Tarifvertrag nicht vorgeschriebene Leistungen wie Prämien, Zulagen, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Weihnachtsgratifikationen gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit ohne Wahrung einer besonderen Frist widerrufbar."Für das Bundesarbeitsgericht war diese Klausel nicht eindeutig und klar genug. Dem Arbeitnehmer stand daher das Weihnachtsgeld zu.