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Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Das Finanzamt setzt bei Unternehmern Einkommensteuer-Vorauszahlungen aufgrund einer Prognose des künftig zu versteuernden Einkommens fest. Dabei sind die vierteljährlich zu entrichtenden Beträge gleich hoch. Wie das Finanzgericht Baden-Württemberg nun entschieden hat, besteht kein Anspruch auf Festsetzung der Vorauszahlungen in unterschiedlicher Höhe entsprechend dem Zufluss der Einkünfte. Es begründet dies mit der Sicherung eines stetigen Steueraufkommens und der Gleichstellung mit Arbeitnehmern, die ihre Steuer durch Steuerabzug vorauszahlen. Die Klage eines Rechtsanwalts war insoweit erfolglos. Er hatte für das erste Halbjahr geringere Vorauszahlungen entsprechend seinen niedrigeren Einkünften (30 % der Jahreseinkünfte) begehrt. Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.