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Doppelte Haushaltsführung: Nutzung des Wohnmobils

Ein Arbeitnehmer war an einem anderen Ort als seinem Wohnort beschäftigt. Während der Arbeitswoche übernachtete er in einem Wohnmobil, mit dem er am Wochenende zu seinem Wohnort fuhr. In seiner Einkommensteuererklärung machte er Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erkannte diese nicht an. Eine doppelte Haushaltsführung erfordere eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte. Ein Wohnen in einem zweiten Haushalt sei nicht gegeben, wenn ein Wohnmobil nicht am auswärtigen Standort verbleibe, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienst- oder Privatfahrten verwendet werde.

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