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Beamte: Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub

Ein Beamter war vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt und konnte seinen Urlaub nicht nehmen. Er begehrte hierfür eine finanzielle Entschädigung in Höhe von ca. 10.000 € für 62 Urlaubstage. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied, dass ihm kein Anspruch auf eine Abfindung für nicht genommenen Urlaub zusteht. Anders als Arbeitnehmer haben Beamte während der gesamten Zeit ihrer Erkrankung einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer vollen Bezüge. Die Unmöglichkeit, Urlaub zu nehmen, habe für Beamte keinen finanziellen Nachteil, der ausgeglichen werden müsse.

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