Aktuelles
Ausübung der GmbH-Gesellschafterrechte durch Insolvenzverwalter
Wird über das Vermögen eines GmbH-Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet, führt dies nicht zur Auflösung der Gesellschaft. Der Gesellschaftsanteil fällt in die Insolvenzmasse. Die Mitgliedschaftsrechte, also auch die Stimmrechte, werden vom Insolvenzverwalter ausgeübt. (Oberlandesgericht München)