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Ausgleichszahlungen beim Versorgungsausgleich

Bei einer Ehescheidung oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kommt es in der Regel zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Dieser regelt die Verteilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte zwischen Ehegatten bzw. Lebenspartnern. Rentenanrechte können z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, in der Beamtenversorgung und durch betriebliche oder private Altersvorsorge entstehen. Dabei kann es zu Ausgleichsansprüchen zwischen den früheren Ehegatten bzw. Lebenspartnern kommen. Die Finanzverwaltung erläutert in ein einem neuen Schreiben wie sich diese Ansprüche, je nach ihrer Art, steuerlich auswirken. Beim Geber können die Zahlungen zu Sonderausgaben führen, beim Empfänger zu sonstigen Einkünften. Dies setzt u.a. voraus, dass beide Personen unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Zahlungen beim Geber aus steuerpflichtigen Einnahmen geleistet werden.

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