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Arbeitsniederlegung: Streikgelder müssen nicht versteuert werden

Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeit niederlegen, um sich für Lohnerhöhungen oder bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen, ruht der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber zahlt während des Streiks keinen Lohn. Um die Lohneinbußen abzumildern, zahlen Gewerkschaften ihren Mitgliedern daher ein Streikgeld, dessen Höhe in den Satzungen der einzelnen Gewerkschaften geregelt ist. Meist wird es auf Grundlage des monatlichen Mitgliedsbeitrags berechnet, der wiederum vom Bruttoverdienst des Arbeitnehmers abhängig ist. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zahlte in der Vergangenheit beispielsweise 100 € pro Streiktag an ihre zugehörigen Lokführer aus.

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