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Arbeitslosenversicherung: Keine Erhöhung des Beitrags

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll dauerhaft 3,0 % betragen. Er wurde befristet bis zum Juni 2010 auf 2,8 % gesenkt und sollte ab dem 01.07.2010 auf 3.0 % erhöht werden. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde beschlossen, dass der Beitragssatz weiterhin bis zum 31.12.2010 bei 2,8 % bleibt.

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