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Abgrenzung Herstellungskosten - Erhaltungsaufwand

Bei den Aufwendungen für die Instandsetzung oder Modernisierung von erworbenen Mietobjekten kann es sich um Erhaltungsaufwendungen handeln, die sofort als Werbungskosten abgezogen werden können. Es können aber auch Herstellungskosten vorliegen, die nur über die Abschreibung berücksichtigt werden. Herstellungskosten werden u.a. angenommen, wenn die Maßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes geführt haben.

Aus der Höhe der Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen im Verhältnis zum Kaufpreis kann nicht ohne nähere Prüfung aufgrund bloßer Vermutung auf eine wesentliche Verbesserung und damit auf Herstellungskosten geschlossen werden, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Wie die Aufwendungen zu qualifizieren sind, ist anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. In dem entschiedenen Fall betrugen die Modernisierungskosten ein Vielfaches des Kaufpreises, woraufhin das Finanzamt zu Unrecht von Herstellungskosten ausging.

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