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Zuwendungen an politische Parteien und Wählervereinigungen
Zuwendungen an politische Parteien und Wählervereinigungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) werden in Höhe von 50 v.H. ihres Betrages von der Einkommensteuerschuld abgezogen (nicht vom Einkommen!), höchstens um 825 € bzw. 1.650 € bei zusammenveranlagten Ehegatten. Um die Grenzen auszuschöpfen, muss also jeweils das Doppelte zugewendet werden. Bei höheren Zuwendungen kann der das Doppelte vorstehender Höchstgrenzen übersteigende Teil als Sonderausgabe abgesetzt werden, höchstens 1.650 € /3.300 € (Alleinstehende/Verheiratete).