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Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen
Nach dem Wegfall der gesetzlichen Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne gewährt die Finanzverwaltung für Sanierungsgewinne unter bestimmten Voraussetzungen Steuerfreiheit durch einen Billigkeitserlass. Unter anderem muss das Unternehmen sanierungsbedürftig und auch sanierbar sen. Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmers selbst genügt nicht. Eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover erläutert Näheres zu einem Erlass der Steuer auf den Sanierungsgewinn.