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Soziale Wohnraumförderung: Zuschuss ist nicht steuerbar

Zahlungen, die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung an Vermieter geleistet werden, sind nicht umsatzsteuerbar und auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Es liegen sogenannte echte Zuschüsse vor. Diese Auffassung vertritt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern (FinMin) in einem aktuellen Erlass.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die soziale Wohnraumförderung auf Grundlage des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz) und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Diese Verwaltungsvorschriften enthalten Regelungen zur maximal zulässigen Miethöhe und zum Personenkreis, an den die Vermietung erfolgen darf. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Fraglich war, wie die Zuwendungen der Behörde an den Vermieter umsatzsteuerlich zu behandeln sind. Das FinMin stellt klar, dass keine Leistungen des Vermieters an das Land oder die Bewilligungsbehörde vorliegen. Dem Land werde kein Vorteil eingeräumt. Die Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen befriedige kein konkretes Individualinteresse des Landes, sondern liege in dessen allgemeinem Interesse.

Die Zuwendung stelle auch kein zusätzliches Entgelt für die Überlassung an den Mieter dar. Zwar werde die Miethöhe reglementiert und der Kreis der potentiellen Mieter eingeschränkt. Dies führe jedoch nicht zu einer Anknüpfung an bestimmte Umsätze, für die eine Preisauffüllung durch das Land erfolgen würde. Auch hätten die der Zielgruppe zugehörigen Personen keinen Rechtsanspruch auf günstigen Wohnraum. Ziel der Zahlungen sei die Förderung von neuem Wohnraum bzw. die Modernisierung von vorhandenem Wohnraum für einkommensschwache Haushalte. Mit der Zahlung werde jedoch weder eine konkrete Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne an den Zahlenden noch an einen Dritten vergütet. Die Zuwendung erfolge aus strukturpolitischen Gründen und sei daher als sogenannter echter, nichtumsatzsteuerbarer Zuschuss zu qualifizieren.

Hinweis: Das Land leistet mit der Wohnraumförderung einen Beitrag zur Verbesserung der Wohnraumversorgung, zur Sicherung sozialverträglicher Wohnkosten und zum Erhalt stabiler Wohnquartiere. Mit der Bereitstellung von Zuschüssen wird die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen unterstützt.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 05/2023)

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