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Sonderregelung für Anlagegold: Verzeichnis der steuerbefreiten Goldmünzen 2023

Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2023 die Kriterien der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie (MwStSystRL) erfüllen, wurde am 25.11.2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ergänzend hierzu am 29.11.2022 ein Schreiben über die Sonderregelung für Anlagegold herausgegeben.

Die in der Liste aufgeführten Münzen sind in den dort alphabetisch aufgeführten Ländern als Anlagegold zu behandeln. Ihre Lieferung ist während des gesamten Kalenderjahres 2023 von der Mehrwertsteuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt für alle Emissionen eines in dieser Liste verzeichneten Stücks, außer für Münzen mit einem Feingehalt von weniger als 900 Tausendsteln. Die Lieferung einer nicht in der Liste aufgeführten Münze kann dennoch von der Mehrwertsteuer befreit werden. In diesem Fall müssen jedoch die entsprechenden Kriterien der MwStSystRL erfüllt sein.

Das BMF-Schreiben wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Hinweis: Sofern Goldmünzen nicht in der Liste enthalten sind, sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Behandlung der Goldmünzen als Anlagegold trotzdem erfüllt sind. Hierzu ist der Metallwert anhand des aktuellen Tagespreises für Gold zu ermitteln. Maßgeblich ist der von der Londoner Börse festgestellte Tagespreis (Nachmittagsfixing) für die Feinunze Gold.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 03/2023)

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