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Rentner und Pensionäre: Pilotprojekt zur vereinfachten Steuererklärung wird fortgeführt

In den vergangenen Jahren wurden die elektronischen Meldepflichten gegenüber den Finanzämtern immer weiter ausgebaut, so dass dem Fiskus viele steuerlich relevante Informationen bereits vorlagen, bevor der Steuerbürger überhaupt seine Einkommensteuererklärung abgab.

Elektronisch an die Behörden übermittelt werden beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen der Arbeitgeber (sowohl für aktive Arbeitnehmer als auch für Pensionäre mit Versorgungsbezügen) und die Rentenbezugsmitteilungen der Rententräger, so dass den Finanzämtern die Einkünfte von Rentnern und Pensionären in der Regel lückenlos vorliegen. Aus diesem Grund ist bereits im Jahr 2018 ein Pilotprojekt zur Abgabe einer vereinfachten Einkommensteuererklärung gestartet: Rentner und Pensionäre können seitdem in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen „verschlankte“ Erklärungsvordrucke abgeben - eine „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“.

Auf dem zweiseitigen Papiervordruck müssen Rentner und Pensionäre lediglich allgemeine Angaben zu ihrer Person und zu steuermindernden Kosten (Vorsorgeaufwendungen, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen) machen. Die übrigen Daten zu Renten, Pensionen sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen werden von den Finanzämtern automatisch berücksichtigt.

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