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Keine Gewerbesteuer für die freien Berufe und die Landwirte

Die Verschonung der freien Berufe, der sonstigen selbständig Tätigen und der Landwirte von der Gewerbesteuer verstößt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch weiterhin nicht gegen das Grundgesetz. Es gebe nach wie vor ausreichende Gründe für die unterschiedliche Behandlung gegenüber Gewerbetreibenden. Diese sieht das Gericht vor allem darin, dass die frei- en Berufe typischerweise in geringerem Umfang als z.B. produzierende Gewerbebetriebe Infra- strukturmaßnahmen der Gemeinden erforderlich machten. Die Besonderheit für die Landwirtschaft bestehe in der Abhängigkeit von dem Produktionsfaktor Grund und Boden, der zudem einer Son- derbelastung bei der Grundsteuer unterliege.

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