Aktuelles
Investitionszulage: Investitionen zum Jahreswechsel
Die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in den neuen Bundesländern wird nach dem Investitionszulagegesetz 2010 bis 2013 fortgeführt. Es gelten dabei die folgenden Fördersätze.
Neue bewegliche Wirtschaftsgüter
Beginn der Erstinvestition 2010 20 %
Beginn der Erstinvestition 2011 15 %
Beginn der Erstinvestition 2012 10 %
Beginn der Erstinvestition 2013 5 %
Beginn der Erstinvestition 2010 10 %
Beginn der Erstinvestition 2011 7,5 %
Beginn der Erstinvestition 2012 5 %
Beginn der Erstinvestition 2013 2,5 %
Gebäudeneubauten
Beginn der Erstinvestition 2010 10 %
Beginn der Erstinvestition 2011 7,5 %
Beginn der Erstinvestition 2012 5 %
Beginn der Erstinvestition 2013 2,5 %
Mehrjährige Investitionsvorhaben werden mit dem Zulagensatz gefördert, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Für Unternehmen, die bis Ende 2010 mit ihren Investitionen beginnen, gelten die derzeitigen (höheren) Fördersätze des Jahres 2010.