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Gesetzentwurf zur Riester-Regelung

In der Vergangenheit wurden Zulagen zurückgefordert, weil Riester-Sparer versehentlich oder unwissentlich keinen Eigenbetrag geleistet hatten.Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, dass die Betroffenen die jeweiligen Beträge nachzahlen können. Dabei soll es ausreichen, wenn sie ihren Anbieter bei den Zahlungen Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere sollen sich die Anbieter und die Zulagenstelle kümmern. Letztere wird auch automatisch die zurückgeforderte Zulage auf den Riester-Vertrag der Betroffenen zurückzahlen.

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