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Einnahmenüberschussrechnung: Neue Vordrucke bzw. Formulare für die Erklärungen 2022

Das Bundesfinanzministerium hat im September 2022 die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften für das Jahr 2022 bekanntgegeben. Zudem hat es die dazugehörigen Anleitungen veröffentlicht. Die Einnahmenüberschussrechnung ist elektronisch durch authentifizierte Datenfernübertragung zu übermitteln. Auf Antrag kann das Finanzamt auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten. Das gilt jedoch nur in Härtefällen. Dann sind die Papiervordrucke zur Anlage EÜR zu verwenden.

Notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung sind die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen. Sofern die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen den Betrag von 2.050 EUR übersteigen, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ enthaltenen Angaben ebenfalls notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung und daher an das Finanzamt zu übermitteln. In der Anlage LuF schließlich können die Richtbeträge für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsausgaben für Holznutzungen geltend gemacht werden.

Hinweis: Für die authentifizierte Übermittlung ist ein Zertifikat erforderlich, welches nach Registrierung unter www.elster.de ausgestellt wird. Der Registrierungsvorgang dauert etwa zwei Wochen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 12/2022)

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