Aktuelles
Beiträge zu Auslandsrenten
Personen, die Renten von ausländischen Rentenversicherungsträgern aus anderen EU-Staaten oder Drittstaaten beziehen, müssen hierfür ab dem 1.7.2011 auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Betroffen sind Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland. Für die Bemessung des Beitrags gilt die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14, 6 % = 7,3 %.